Gefälschte Arzneimittel sind weltweit ein wachsendes Risiko. Daher hat die Europäische Union mit der EU-Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU einen Katalog von Maßnahmen vorgegeben, mit dem das Eindringen von Fälschungen in die legale Lieferkette verhindert werden soll. Weitere technische Details zur Ausgestaltung der Sicherheitsmerkmale hat die EU-Kommission mit der delegierten Verordnung (EU) 2016/161 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab dem 9. Februar 2019 dürfen daher nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die die neuen Sicherheitsmerkmale tragen.
Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen wurde ein System zur Verifikation von Arzneimitteln entwickelt.
Bei der Produktion wird jede einzelne Arzneimittelpackung mit einer individuellen Seriennummer versehen. Diese Seriennummer wird zusammen mit der Pharmazentralnummer (PZN), codiert als PPN (Pharmacy Product Number) oder NTIN (National Trade Item Number), der Charge und dem Verfalldatum als Data Matrix Code auf die Packung aufgedruckt. Zukünftig werden alle Elemente des individuellen Erkennungsmerkmals in Klarschrift aufgebracht werden müssen.
snap-Custos wurde nun als zusätzliche Komponente des snap-Barcodetools zur Verifikation dieser verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Zusammenarbeit mit der ADKA realisiert. Dies bedeutet, dass unsere Kunden direkt bei der Warenannahme prüfen können, ob die Arzneimittel alle Sicherheitsmerkmale tragen oder ob sich evtl. unerwünschte Fälschungen darunter befinden.
snap-Custos soll die Krankenhausapotheker dabei unterstützen, den neuen Vorgaben der Europäischen Union für die Fälschungsabwehr zu entsprechen, ohne dabei grobe Prozessänderungen und hohe Kosten zu verursachen.